Meine Meinung zu dieser Meldung auf heise.de:
Das Verbot einer PKZ beruht auf dem informationellen Selbstbestimmungsrecht, das Lutterbeck et al. in einem Gutachten für den Prozess formuliert haben, der letzten Endes zum „Volkszählungsurteil” geführt hat, wenn ich mich recht erinnere(!).
Ist also weder ein Gesetz noch unmittelbar Bestandteil der Verfassung, nicht mal Richterrecht, sondern wurde in Analogie zu den in der Verfassung verankerten Grund- und Freiheitsrechten postuliert.
Bis jetzt hat das ausgereicht, um die Angriffe von Unternehmen und Behörden auf das Privatleben abzuwehren (z. B. exzessive Videoüberwachung im öffentlichen und halböffentlichen Raum, PKZ, …), aber eine Erosion durch zurückgehende Sensibilität gegen Eingriffe in die Privatspäre und zunehmende „ich habe nichts zu verbergen” Mentalität meine ich zumindest zu beobachten.
Das ist m. E. ein Hinweis darauf, dass die Eingriffsrechte von Unternehmen und Behörden (und auch von natürlichen Personen) in die Privatssphäre Dritter durch Datenspeicherung und ‑verarbeitung im weitesten Sinne auf ein solideres Fundament gestellt werden müssen, z. B. durch einen Verfassungszusatz (gibt es das in Deutschland überhaupt?) oder durch Gesetz.