Digitale Behörden: Innenminister wollen vernetzte Melderegister „mit einer Art” Personenkennziffer

Mei­ne Mei­nung zu die­ser Mel­dung auf heise.de:

Das Ver­bot einer PKZ beruht auf dem infor­ma­tio­nel­len Selbst­be­stim­mungs­recht, das Lut­ter­beck et al. in einem Gut­ach­ten für den Pro­zess for­mu­liert haben, der letz­ten Endes zum „Volks­zäh­lungs­ur­teil” geführt hat, wenn ich mich recht erin­ne­re(!).
Ist also weder ein Gesetz noch unmit­tel­bar Bestand­teil der Ver­fas­sung, nicht mal Rich­ter­recht, son­dern wur­de in Ana­lo­gie zu den in der Ver­fas­sung ver­an­ker­ten Grund- und Frei­heits­rech­ten pos­tu­liert.
Bis jetzt hat das aus­ge­reicht, um die Angrif­fe von Unter­neh­men und Behör­den auf das Pri­vat­le­ben abzu­weh­ren (z. B. exzes­si­ve Video­über­wa­chung im öffent­li­chen und halb­öf­fent­li­chen Raum, PKZ, …), aber eine Ero­si­on durch zurück­ge­hen­de Sen­si­bi­li­tät gegen Ein­grif­fe in die Pri­vat­spä­re und zuneh­men­de „ich habe nichts zu ver­ber­gen” Men­ta­li­tät mei­ne ich zumin­dest zu beob­ach­ten.
Das ist m. E. ein Hin­weis dar­auf, dass die Ein­griffs­rech­te von Unter­neh­men und Behör­den (und auch von natür­li­chen Per­so­nen) in die Pri­vat­s­sphä­re Drit­ter durch Daten­spei­che­rung und ‑ver­ar­bei­tung im wei­tes­ten Sin­ne auf ein soli­de­res Fun­da­ment gestellt wer­den müs­sen, z. B. durch einen Ver­fas­sungs­zu­satz (gibt es das in Deutsch­land über­haupt?) oder durch Gesetz.