„Dass der Bundestag auf so eine Lösung zurückgreifen muss, zeigt, wie gravierend der Angriff auf die IT-Infrastruktur des Bundestags ist”, sagt der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, dem SPIEGEL. Eine Dauerlösung könne dies jedoch keinesfalls sein. „Es ist mit dem freien Mandat unvereinbar, dass eine Regierungsbehörde entscheidet, auf welche Informationen Abgeordnete zugreifen dürfen, und diese Kommunikation zudem protokolliert.”
Quelle: spon, 26.6.15
Wie ich in meinem früheren Beitrag schon vermutet habe, hält so eine Bundeströte es für eine Beschneidung der parlamentarischen Freiheit, wenn Abgeordnete daran gehindert werden, auf gefährlichen Seiten zu surfen. Aber wie soll es denn sonst gehen? Man kann wohl davon ausgehen, dass die Abgeordneten nicht in der Lage sind, die Gefahr selbst zu erkennen, sonst wäre man nicht in der misslichen Situation, in der man sich jetzt befindet. Natürlich ist das Browserfenster kein rechtsfreier Raum. Wenn man beim Surfen kein Unrecht begehen könnte, bräuchten wir keine Diskussion über Vorratsdatenspeicherung und was die Dödelköpfe im Bundestag sonst so umtreibt. Wenn jemand im Netzwerk einer Organisation wie dem Bundestag einen Computer zum Surfen benutzt, handelt die Organisation geradezu fahrlässig, wenn sie nicht in Lage ist, rechtswidriges Verhalten auf den Verursacher zurückzuführen, sie würde sich ja der Mithilfe schuldig machen. In der Beziehung ist der Bundestag halt nichts anderes als ein besseres Internetcafé.
Im privaten Raum fordere ich natürlich, nicht ausgespäht zu werden. Diese Aussicht scheint die Abgeordneten zum großen Teil nicht zu beunruhigen.