Es kann doch nicht sein …

Dass der Bun­des­tag auf so eine Lösung zurück­grei­fen muss, zeigt, wie gra­vie­rend der Angriff auf die IT-Infra­struk­tur des Bun­des­tags ist”, sagt der netz­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­ti­on, Lars Kling­beil, dem SPIEGEL. Eine Dau­er­lö­sung kön­ne dies jedoch kei­nes­falls sein. „Es ist mit dem frei­en Man­dat unver­ein­bar, dass eine Regie­rungs­be­hör­de ent­schei­det, auf wel­che Infor­ma­tio­nen Abge­ord­ne­te zugrei­fen dür­fen, und die­se Kom­mu­ni­ka­ti­on zudem protokolliert.”

Quel­le: spon, 26.6.15

Wie ich in mei­nem frü­he­ren Bei­trag schon ver­mu­tet habe, hält so eine Bun­deströ­te es für eine Beschnei­dung der par­la­men­ta­ri­schen Frei­heit, wenn Abge­ord­ne­te dar­an gehin­dert wer­den, auf gefähr­li­chen Sei­ten zu sur­fen. Aber wie soll es denn sonst gehen? Man kann wohl davon aus­ge­hen, dass die Abge­ord­ne­ten nicht in der Lage sind, die Gefahr selbst zu erken­nen, sonst wäre man nicht in der miss­li­chen Situa­ti­on, in der man sich jetzt befin­det. Natür­lich ist das Brow­ser­fens­ter kein rechts­frei­er Raum. Wenn man beim Sur­fen kein Unrecht bege­hen könn­te, bräuch­ten wir kei­ne Dis­kus­si­on über Vor­rats­da­ten­spei­che­rung und was die Dödel­köp­fe im Bun­des­tag sonst so umtreibt. Wenn jemand im Netz­werk einer Orga­ni­sa­ti­on wie dem Bun­des­tag einen Com­pu­ter zum Sur­fen benutzt, han­delt die Orga­ni­sa­ti­on gera­de­zu fahr­läs­sig, wenn sie nicht in Lage ist, rechts­wid­ri­ges Ver­hal­ten auf den Ver­ur­sa­cher zurück­zu­füh­ren, sie wür­de sich ja der Mit­hil­fe schul­dig machen. In der Bezie­hung ist der Bun­des­tag halt nichts ande­res als ein bes­se­res Internetcafé.

Im pri­va­ten Raum for­de­re ich natür­lich, nicht aus­ge­späht zu wer­den. Die­se Aus­sicht scheint die Abge­ord­ne­ten zum gro­ßen Teil nicht zu beunruhigen.