Spiegel und Handelsblatt feiern ein Start-up, dass mittels Apps Deutschland aus dem Mittelalter in die digitale Neuzeit katapultieren soll.
Das ist genauso lächerlich, als würde ein Informatiker eine Hausarztpraxis aufmachen, weil er selbst gelegentlich seine Wehwehchen erfolgreich therapiert hat — mit dem Unterschied, dass Gesetze und Standesordnung das nicht zulassen. Diesen Ärzten sollte man Grenzen ziehen und sie anhalten, das zu tun, wofür sie ausgebildet sind und nicht die Welt mit Apps zu beglücken, die industriellen Maßstäben von Ergonomie, Datenschutz und Datensicherheit, Softwaredesign, Schnittstellen- und API-Design einfach in keiner Weise standhalten.
Kardiologen scheinen für diese Art von Hybris genetisch anfällig zu sein, die sie glauben lässt, sie wäre zu allem befähigt, weil sie Ärzte sind. Leider gibt es bereits mehrere Ärzte, die mit ihren Lösungen durch die Lande tingeln und den einen oder anderen Klinikchef davon überzeugen, gegen den erbitterten Widerstand (oder ohne die Kenntnis) der IT-Abteilung, die diese Software warten und Anwender bei deren Bedienung unterstützen muss.
Der Mythos der Garagenfirmen, aus denen milliardenschwere Softwareunternehmen entstanden sind, ist zum Teil so missverstanden worden, dass jeder Besitzer einer Garage eine Softwarefirma gründen und groß machen kann. Ausschlaggebend war in allen Fällen jedoch nicht die Garage, sondern unternehmerischer Geist und eben die technische Ausbildung, diese Dinge zu tun.
Durch das Krankenhauszukunftsgesetz wird aktuell massiv Geld in das System gepumpt. Das hat Geier und Blender auf den Plan gerufen, die ihre Berechtigung daraus beziehen, dass sie wissen, wie man die Verwaltung für dumm verkaufen und bezirzen muss, um an diese Fördertöpfe zu kommen. Ausgegeben wird das Geld danach, wer als Anbieter sich rechtzeitig in die Pole-Position gebracht hat und was ins Budget passt. Einen Masterplan, wie das Zusammengekaufte (oft nur Vaporware, von der ein schicker Mock-Up existiert) zusammenspielen soll, ist weder Voraussetzung noch in den Beratungsleistungen eingeschlossen (warum sollte man auch etwas tun, wofür es kein Geld gibt). Somit ist das Krankenhauszukunftsgesetz ein schönes Beispiel von einem naiven guten Vorsatz, der am Ende nur dazu führt, dass Steuergeld unters Volk kommt. Denn dessen können wir gewiss sein: das Geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer.